Bushlore 4x4 Namibia
Toyota Fortuner 4x4 ForS(A) - No Camping Equipment) | Antriebsart 4WD | Fahrzeuggruppe Toyota Fortuner
- 4x4 Station Wagon mit 5-7 Sitzplätzen
- 2.4 l Diesel, Automatik mit Untersetzung
- 115 l Tank, Verbrauch ca. 10 l/100 km
- AM/FM Radio mit CD Spieler, AUX und USB-Anschluss
- Klimaanlage, ABS, Airbags, Servolenkung, Zentralverriegelung
- 2 Ersatzräder
Bushlore 4x4 Namibia
Toyota Fortuner 4x4 ForS(A)
Leistungen
- unbegrenzte Freikilometer
- Fahrzeugversicherung mit Selbstbeteiligung (max. NAD 30.000)
- Transfers ab/bis Flughafen oder Stadthotel (während der Bürozeiten) im Übernahme- und Abgabeort.
- Gebühr für 2. Fahrer
- Vertragsgebühr
- lokale Steuern
- Endreinigung (bei üblicher Verschmutzung)
- 24-Stunden-Pannendienst
- Informationspaket inkl. Kartenmaterial vor Ort
Nicht eingeschlossen
- Treibstoff (Benzin bzw. Diesel)
- Abgassteuer (Carbon Tax) bei Anmietung oder Abgabe in Namibia - einmalig pro Fahrzeug und Miete (NAD 600)
- Mautgebühren
- Gebühren für dritten/vierten Fahrer (NAD 200 pro Fahrer)
- Einwegmietgebühren
- Gebühren für Grenzüberschreitungen
- Zusatz-Versicherungen / Zusatz Campingausstattung
- Rückholgebühr des Fahrzeuges bei selbstverschuldetem Unfall zur Anmietstation
- Schäden oder Verlust von persönlichem Gepäck im Fahrzeug
- Bearbeitungsgebühr je Strafzettel (NAD 150), sofern durch Bushlore abgewickelt, zusätzlich zum Bußgeld
- Bearbeitungsgebühr je Unfall/Schaden (NAD 550)
- Reinigungsgebühren im Fall außerordentlich verschmutzter Fahrzeuge z.B. durch Lehmverkrustung oder verunreinigte Sitzpolster (ZAR 2.500), schmutziger Camping-Toiletten (R 1.000) oder Küchenausstattung (R 500).
Kaution
NAD 30.000 (bis 31.12.24: NAD 20.000)
Specials
- 10% Rabatt auf Fahrzeugmietpreise und Zuschlag für CDW2-Versicherung sowie zusätzlich kostenfreies GPS. Gültig bei Mietbeginn in der Zeit 05.01. - 19.03. ab einer Mindestmietdauer von 10 Tagen.
Mobilitätshinweis
Wir sind verpflichtet darauf hinzuweisen, dass dieser Mietwagen im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet ist. Falls Sie sich unsicher sind, sprechen Sie uns bitte vor einer Buchung an.
Preise
Preis pro Miettag in € / Mietdauer in Tagen (von bis)
8-15 |
16-24 |
25 + |
|
01.01.2024 - 30.06.2024 |
133,- |
126,- |
120,- |
01.07.2024 - 10.11.2024 |
180,- |
175,- |
167,- |
11.11.2024 - 31.12.2024 |
133,- |
126,- |
120,- |
01.01.2025 - 30.06.2025 |
150,- |
142,- |
136,- |
01.07.2025 - 10.11.2025 |
197,- |
191,- |
182,- |
11.11.2025 - 31.03.2026 |
150,- |
142,- |
136,- |
Informationen zum Vermieter Ansicht öffnen +
Mietstationen
Südafrika: Johannesburg, Kapstadt Namibia: Windhoek Botswana: Kasane, Maun (Bei Mieten ab/bis Kasane und ab/bis Maun ZAR 7.500 Depot-Zuschlag. Bei fehlender Verfügbarkeit kann ein Fahrzeug zur Wunschstation geliefert werden, Kosten auf Anfrage.) Fahrzeugübernahme oder -abgabe gegen Aufpreis u.a. auch möglich in: Durban, Nelspruit, Port Elisabeth, Upington, Swakopmund, Livingstone, Victoria Falls, Lusaka, Harare, Gaborone, Maputo, Pemba, Dar es Salaam.
Öffnungszeiten der Stationen
Montag bis Freitag: 7.30 - 16.30 Uhr Samstag: 8.30 - 13.00 Uhr (Übernahmen/Abgaben außerhalb der Bürozeiten und an Feiertagen auf Anfrage; Gebühr ZAR 500)
Fahrer
Mindestalter 21 Jahre. (besondere Versicherungsbedingungen für Fahrer unter 23 Jahre beachten)
Führerschein
Alle Fahrer müssen im Besitz eines nationalen und eines internationalen Führerscheins bzw. einer beglaubigten englischsprachigen Übersetzung des nationalen Führerscheins sein.
Einwegmieten
- Einwegmieten zwischen den meisten Stationen sind gegen Gebühr möglich - z.B.:
- Johannesburg - Kapstadt: ZAR 7.700*
- Johannesburg - Windhoek: ZAR 7.900*
- Kapstadt - Windhoek: ZAR 6.600*
- Johannesburg - Kasane: ZAR 9.000*
- Windhoek - Kasane: ZAR 9.100*
- Johannesburg - Livingstone: ZAR 13.000* (Gebühren in der Nebensaison teilweise günstiger; *Gebühren auch gültig in umgekehrter Richtung; Stand: 04.04.24 - vorbehaltlich Änderung).
Fahrtgebiete (Einschränkungen)
Alle Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen (Teer oder Schotter) und offiziellen 4x4 Pisten in Südafrika, Namibia, Botswana, Lesotho, Zimbabwe, Zambia, Mozambique, Tansania, Eswatini und Malawi gefahren werden. In abgelegenen Gebieten und auf schlechten Straßen ist eine besonders vorsichtige Fahrweise erforderlich. Straßen wie der Van-Zyl-Pass in Namibia oder Death Acre in Angola sollten gemieden werden. Auf sehr schlechten Straßen oder in extrem abgelegenen Gebieten kann es u.a. bei der Hilfe im Schadensfall, bei der Bergung des Fahrzeugs oder bei der Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs zu Verzögerungen kommen, für die der Vermieter keine Verantwortung übernimmt. Fahrten in andere Länder bedürfen der vorherigen Genehmigung des Vermieters; es gelten abweichende Versicherungsbedingungen.
Fahrer
- Bei Mieten, die über Ländergrenzen führen, fallen einmalig Grenzüberschrittsgebühren an (zzgl. zu eventuellen Einwegmietgebühren und/oder Depotzuschlägen):
- Botswana, Südafrika, Zimbabwe, Zambia, Mozambique: NAD 800
- Malawi, Tansania, Uganda, Kenia und Mozambique, wenn nördlich von Caia oder des Zambezi: NAD 3.000. (Gebühren Stand: 04.04.24 - vorbehaltlich Änderung.)
Kaution
Bei Übernahme des Fahrzeugs ist eine Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung der jeweiligen Versicherung zu hinterlegen (bei CDW2: NAD 5.000). Die Kaution muss per Kreditkarte (MasterCard, VISA oder American Express) hinterlegt werden; der Betrag wird geblockt, jedoch nicht von der Kreditkarte abgebucht. Die Kaution wird bei Rückgabe erstattet, wenn das Fahrzeug zum/am vereinbarten Termin/Ort unbeschädigt und ohne fehlende Einzelteile zurück gegeben wird.
Mietpreisberechnung
Fahrzeuge mit Campingausrüstung: erster und letzter Miettag werden als voller Miettag berechnet, unabhängig von der Uhrzeit der Übernahme und Abgabe. Fahrzeuge ohne Campingausrüstung werden auf 24 h-Basis berechnet. Das Übernahmedatum bestimmt die Saison, zu der alle Miettage abgerechnet werden. Bei Übernahme außerhalb Südafrikas gelten immer die Namibia-Raten. Keine Erstattung nicht genutzter Miettage; alle in NAD genannten Beträge sind vor Ort zu bezahlen.
Mindestmietdauer
- 5 Tage innerhalb Südafrikas
- 7 Tage bei Mieten von Südafrika in andere Länder
- 8 Tage bei Mietbeginn außerhalb Südafrikas
- bei Einwegmieten teilweise abweichend
Versicherung
Im Mietpreis ist eine Fahrzeugversicherung des Vermieters mit Selbstbeteiligung im Schadenfall eingeschlossen. Versichert sind Kasko- und Haftpflichtschäden, Diebstahl sowie Abschleppkosten auch nach Unfällen innerhalb Südafrikas (Haftpflichtversicherung nur gültig in Südafrika, Namibia, Botswana, Lesotho und Eswatini - für andere Länder bei Einreise vor Ort abzuschließen). Die Höhe der Selbstbeteiligung beträgt NAD 30.000 (bis 31.12.24 NAD 20.000 für Modelle ohne Campingausrüstung) bzw. NAD 60.000 für Fahrer unter 23 Jahre. Versichert sind auch Einzelunfälle mit Umkippen/Überschlag (Single Vehicle Rollover) und Wildunfälle bei Dunkelheit; in diesem Fall verdoppelt sich die Selbstbeteiligung. Ein Schadensfall ist Bushlore unverzüglich zu melden, sonst erlischt der Versicherungsschutz.
Zusatzversicherung (optional)
Die Selbstbeteiligung kann (außer bei Einzelunfällen) durch Abschluss der CDW2-Zusatzversicherung ausgeschlossen bzw. für Fahrer unter 23 Jahren auf NAD 30.000 reduziert werden (ab 8 Miettagen). Mit CDW2 sind zusätzlich auch Schäden an Unterboden, Windschutzscheibe und Reifen (max. 2 Reifen je 30 Miettage), Abschleppkosten auch nach Unfällen in Namibia, Botswana, südl. Mozambique, Zimbabwe und im Livingston District in Zambia sowie am Dach (hier jedoch immer Selbstbeteiligung der Standardversicherung) versichert. Die Kosten pro Tag sind abhängig von der Mietdauer (siehe Preiskasten).
Nicht versichert sind
- Schäden und Unfälle, die durch Nichteinhaltung des Mietvertrages verursacht werden (z.B. Fahrten in nicht erlaubte/angemeldete Länder, auf nicht erlaubten Straßen/Pisten, abseits von Straßen oder Pisten)
- Schäden durch Wasser (z.B. nach Flussdurchfahrten) oder Salzwasser
- Schäden aufgrund der Nutzung von falschem oder minderwertigem Treibstoff
- Schäden/Verlust an/von Campingausrüstung
- Schäden durch nicht registrierte Fahrer
- Schäden auf Grund von Fahrlässigkeit, Mutwilligkeit sowie durch Alkohol- oder Drogen-Einfluss
Webcode: 170796
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