Europcar Botswana
Kategorie E FMAD | Antriebsart 2WD | Fahrzeuggruppe E
Hyundai Staria, Mercedes Vito o.ä. 5 Türen, Automatik oder Gangschaltung, Klimaanlage, Servolenkung, Bluetooth/USB-Anschluss, ABS, Airbags, Zentralverriegelung, 57-80 l Tank.
Leistungen
- unbegrenzte Freikilometer
- Gebühr für alle weiteren Fahrer und für Fahrer unter 23 Jahre
- Vertragsgebühr, lokale Steuern (VAT: 14%), Flughafenzuschläge
- Fahrzeugversicherung ohne Selbstbeteiligung (außer bei Schäden in Zambia, Zimbabwe und Mozambique)
- Versicherungsschutz auch bei Schäden an Windschutzscheibe, Reifen, Felgen, Radkappen und Wasser- und Unterbodenschäden
- Notfall-Service und 24 Stunden Pannenhilfe
Nicht eingeschlossen
- Treibstoff (Benzin oder Diesel), Mautgebühren
- Einwegmiet- und Grenzüberschrittsgebühren
- Bearbeitungsgebühr bei Unfall oder Diebstahl (BWP 1.118 je Schadenfall) bzw. bei Verkehrsdelikten (BWP 432 je Delikt)
- Gutachtergebühr bei Unfallschäden ab BWP 5.000 (BWP 940)
- Reinigungsgebühr BWP 346-734, sollte das Mietfahrzeug außerordentlich verschmutzt zurück gegeben werden
Mobilitätshinweis
Wir sind verpflichtet darauf hinzuweisen, dass dieser Mietwagen im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet ist. Falls Sie sich unsicher sind, sprechen Sie uns bitte vor einer Buchung an.
Preise
Preis pro Miettag in € / Mietdauer in Tagen (von bis)
Standard
Standard |
1-6 |
7-13 |
14-27 |
28 + |
01.01.2024 - 31.12.2024 |
200,- |
191,- |
175,- |
161,- |
Informationen zum Vermieter Ansicht öffnen +
Mietstationen
Botswana: Gaborone, Maun, Kasane & Francistown
Fahrer
Mindestalter 23 Jahre (unter 23 Jahre auch erlaubt, wenn seit min. 3 Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins). Kein Höchstalter.
Einwegmieten
- Einwegmieten innerhalb Botswanas sind möglich; es fallen BWP 1.782-2.376 Gebühren an.
Bei länderübergreifenden Einwegmieten fallen folgende Gebühren an (zzgl. zu den Grenzüberschrittsgebühren):
- von Botswana nach Südafrika: BWP 5.940
- von Botswana nach Namibia: BWP 9.450 Einwegmieten nach Mozambique, Zambia oder Zimbabwe sind nicht möglich.
Fahrtgebiete (Einschränkungen)
Alle Fahrzeuge dürfen nur auf öffentlichen Straßen (Teer oder Schotter) gefahren werden. Fahrten außerhalb des Anmietlandes sind mit vorheriger Genehmigung des Vermieters erlaubt nach Südafrika, Lesotho, Eswatini, Namibia, Zambia, Zimbabwe, Malawi und Mozambique; in einigen Ländern gelten abweichende Versicherungsbedingungen.
Fahrer
- Grenzüberschreitungen sind erlaubt nach Lesotho, Namibia, Südafrika, Swaziland, Mozambique, Zambia und Zimbabwe. Ein Genehmigungsschreiben (Letter of Authority) muss zum Zeitpunkt der Reservierung beantragt werden.
Grenzüberschreitungen nach Lesotho und Swaziland sind kostenfrei; nach anderen Ländern werden je Grenzüberschreitung folgende Gebühren erhoben (Stand Juli 2023):
- Südafrika, Namibia: BWP 1.588
- Mozambique, Zambia, Zimbabwe: BWP 3.780 Nicht erlaubt sind Grenzüberschreitungen nach Angola.
Kaution
Bei Übernahme des Mietwagens ist eine Kaution in Höhe von BWP 3.500 per Kreditkarte zu hinterlegen. Sofern zusätzlich das Navigationssystem und/oder das mobile WLAN gebucht wird, erhöht sich die Kaution um BWP 1.500. Der Betrag wird nur geblockt, aber nicht abgebucht. Akzeptiert werden Mastercard, VISA und Diners. Die Kaution wird am Mietende erstattet, wenn das Fahrzeug vereinbarungsgemäß und vollgetankt bzw. das Navigationssystem/der WLAN-Stick unbeschädigt zurück gegeben wird.
Mietpreisberechnung
Auf 24-Stunden-Basis; bei Saisonüberschneidungen gilt der Saisonpreis zum Tag der Anmietung für die gesamte Miete. Bei verspäteter Übernahme bzw. vorzeitiger Abgabe des Wagens besteht kein Erstattungsanspruch. Verlängerungen der Mietdauer sind direkt mit der Vermietstation zu den vor Ort gültigen Konditionen abzuschließen.
Mindestmietdauer
Die Mindestmietdauer beträgt 1 Tag.
Versicherung
- Im Mietpreis ist eine Fahrzeugversicherung des Vermieters ohne Selbstbeteiligung* eingeschlossen. Versichert sind:
- Haftpflichtschäden (Schäden an Dritten bis max. EUR 125 Mio. pro Schaden außer in Zambia und Mozambique)
- Kaskoschäden (Schäden am eigenen Fahrzeug inkl. Schäden an Windschutzscheiben, Reifen, Felgen, Radkappen, Unterboden und Wasserschäden (sofern nicht fahrlässig verursacht) sowie durch Sandflug hervorgerufene Schäden (Sandblasting)
- Fahrzeugdiebstahl (* Ausnahme: In Mozambique, Zambia und Zimbabwe fällt je Schadenfall ein Selbstbehalt von max. ZAR 15.000 an.)
Zusatzversicherung (optional)
Nicht erforderlich - im Mietpreis ist bereits der bestmögliche Versicherungsschutz enthalten.
Nicht versichert sind
- Schäden und Unfälle, die durch Nichteinhaltung des Mietvertrages verursacht werden (z.B. Fahrten in nicht erlaubte/angemeldete Länder, auf nicht erlaubten Straßen/Pisten)
- Schäden durch nicht registrierte Fahrer
- Schäden auf Grund von Fahrlässigkeit, Mutwilligkeit sowie durch Alkohol- oder Drogen-Einfluss
Webcode: 103634
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